Impressum

Verantwortlich für den Inhalt
revaluate AG

Schlossgartenweg 3
D-64807 Dieburg (Hessen)
Telefon +49 6071 60776 20
Telefax +49 6071 60776 29
info(at)revaluate.de

Vorstand:
Alexander Ihl (Vorsitzender)
Jörg Bollmann
Jörn Buchenau
Thorsten Ihl

Aufsichtsratsvorsitzender:
Christian Arend

Verantwortlich für den Inhalt nach §5 TMG und §18 Abs. 2 MStV:
revaluate AG
Frau Silke Ihl
Schloßgartenweg 3
64807 Dieburg

Registergericht Amtsgericht Darmstadt: HRB 98705
Ust Id. Nr. : DE 29 614 758 6

Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis nach §34h Abs. 1 Nr. 1

Registernummer: D-H-115-X76A-64
IHK Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65183 Wiesbaden

Versicherungsvermittlerregister Erlaubnis nach §34d Abs. 1

Registernummer: D-U5UR-KQSB6-10
IHK Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65183 Wiesbaden

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon +49 30 20308 0
E-Mail info@dihk.de
www.dihk.de
Registerabruf unter www.vermittlerregister.info oder telefonisch unter 0180-6005850 (0,20 €/Anruf)

Beratungsleistung:
Hinsichtlich der zu vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

Vergütung:
Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird ausschließlich auf Honorarbasis und mit Nettoprodukten gearbeitet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Dazu wird eine separate Vergütungsvereinbarung zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Es werden keine Provisionen oder andere Zuwendungen von Gesellschaften oder Dritten angenommen.
Im Bereich der Absicherung von biometrischen Risiken erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler / -berater gem. § 34h GewO zulässig ist.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Hierfür erfolgt eine gesondert zu treffende Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten(Produktgebern) erbracht werden, werden diese an den Auftraggeber ausgeschüttet.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

 

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

 

·         Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

·         Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

·         Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

 

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte derzeit nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden bzw. sind im Weiteren über die folgenden Quellen einsehbar:

 

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